Unzureichende Breitbandanbindungen verhindern Investitionen, wirken sich negativ auf Neuansiedlungen von Unternehmen aus und hemmen das lokale Gründungspotenzial. Nach dem Grundgesetz werden Telekommunikationsdienstleistungen, worunter auch die Breitbandversorgung fällt, als privatwirtschaftliche Tätigkeit erbracht. Da dieser marktgetriebene Breitbandausbau durch die privaten Anbieter nicht überall in Sachsen im gewünschten Maße erfolgt, ist die Sächsische Staatsregierung fest entschlossen, die flächendeckende Erschließung des Freistaates mit leistungsfähigen Infrastrukturen zu unterstützen. Neben der Wirtschaft und privaten Haushalten müssen auch öffentliche Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser und Schulen, mit leistungsfähigen Breitbandanbindungen versorgt werden. Die Erschließung Letzterer ist die Voraussetzung für die Anwendung moderner digitaler Technologien in der Lehre und stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass Sachsen seinen Spitzenplatz im Bildungsbereich verteidigen kann.
Aufgrund der zunehmenden digitalen Vernetzung aller Lebensbereiche gewinnt die Informations- und Cybersicherheit immens an Bedeutung. Ziel des Freistaates Sachsen ist es, den Ursachen für Sicherheitsvorfälle entgegenzuwirken und die Risiken durch angemessene Maßnahmen auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Grundlage dafür ist in Sachsen ab Sommer 2019 das Sächsische Informationssicherheitsgesetz. Es verpflichtet die Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern eine sichere elektronische Kommunikation anzubieten sowie Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte für die IT-Verfahren der Verwaltung zu erstellen. Weiterhin arbeitet der Freistaat vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen in Projekten zur Erhöhung der Informationssicherheit zusammen. Für den Freistaat Sachsen von hoher strategischer Bedeutung ist daneben auch der Schutz der Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS), zum Beispiel Wasserwerke oder Krankenhäuser.
Ziel der Staatsregierung ist es, dass alle Bereiche der sächsischen Wirtschaft für den Prozess der Digitalisierung sensibilisiert werden und die Unternehmen – dort wo notwendig – beim Anpassungsprozess ausreichend Unterstützung erhalten. Letzteres gilt insbesondere für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Deren Einführung und Anwendung wird durch den Freistaat Sachsen mit allen Maßnahmen der Innovations-, Technologie- und Gründungsförderung vorangebracht. Das innovationsfreudige Klima in Sachsen soll weiter gestärkt werden und vor allem Wegbereiter für Unternehmen sein, die digitale Innovationen vorantreiben. Durch einen gezielten und bedarfsgerechten Ausbau der Forschungsinfrastruktur wird der Freistaat Sachsen die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Einrichtungen und ihre Kooperationsfähigkeit mit der Industrie auf hohem Niveau erhalten und ausbauen.
Im Freistaat Sachsen wurde bereits eine leistungsfähige IT-Infrastruktur aufgebaut und zahlreiche IT-Verfahren eingeführt. Das erreichte Niveau wird gesichert, weiterentwickelt und erhöht. Eine zusätzliche Herausforderung erwächst aus dem politischen Anspruch einer weiteren Öffnung des Staates gegenüber Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen („Open Government“). IT kann ein wesentliches Instrument für Verwaltung und öffentliche Institutionen sein, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen und ihre Tätigkeit kundenfreundlicher, effizienter und verlässlicher auszugestalten. Um dieses Potenzial zu nutzen, wurde in enger Abstimmung mit allen Ressorts, den kommunalen Landesverbänden und weiteren Akteuren aus dem kommunalen Raum der Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ https://www.egovernment.sachsen.de/download/masterplan-digitalisierung.pdf erarbeitet. Der Masterplan ist auch der sächsische Fahrplan für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes. Dieses verpflichtet alle Bundesländer, alle geeigneten Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch anzubieten.