Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen?
Als erstes Flächenland hat Sachsen eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule aufgelegt. Damit können Sie als Schulträger seit Juni 2019 Fördermittel beantragen. Sicherlich beschäftigen auch Sie sich bereits aktiv mit Ihrem pädagogischen Konzept wie auch den dafür nötigen technischen Anforderungen.
Der Weg zur richtigen Ausstattung Ihrer Schulen besteht dabei aus zwei wichtigen Bausteinen, die es nun umzusetzen gilt:
und
2 Bausteine 1 Ziel. Eine hochinnovative Ausstattung ohne Glasfaserverbindung in die Welt, wird wenig Sinn ergeben und ein Glasfaseranschluss ohne nutzenstiftende Umsetzung für die schulischen Mediennutzung im Gebäude wird uns ebenso wenig voranbringen. Gern möchten wir Sie also bei der Umsetzung beider Bausteine unterstützen. Die Vielzahl an Möglichkeiten wie auch hohe Komplexitäten im Detail erzeugen bekanntlich ein hohes Fehlerpotential. Wir helfen Ihnen daher gern mit unserer Expertise:
Die Sachsen Digital Consult GmbH versteht sich dabei als Partner und zentrale Anlaufstelle in allen Phasen. Über die Marke FibreSchool Sachsen orchestrieren und bündeln wir unter Beachtung der Publikationen und Empfehlungen des SMK zudem viele verschiedene Bedarfsträger und nutzen alle vorhandenen und dabei bestenfalls lokalen Infrastrukturressourcen wie auch Hersteller – als anbieterneutrale und ganzheitliche Instanz.
Übrigens – wir sind auch Ihr Ansprechpartner für ins Stocken geratene Projekte und geben diesen Vorhaben gern wieder den nötigen Schwung – die Verprobung und die Aktivierung bestehender Lieferanten und Dienstleistern inklusive.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von online.fliphtml5.com zu laden.
Hintergrund:
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startet der DigitalPakt am 17. Mai 2019. Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Die neue Vorschrift ist seit 4. April 2019 in Kraft. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.